Google Adsense erstellt, im Gegensatz zu anderen Werbeanbietern, keine Gutschriften, sondern nur Zahlungsbestätigungen und überweist die erzielten Beträge auf das Konto des Advertisers. Aber wie bucht man diese Einnahmen und wie sind sie möglicherweise zu versteuern? - Mit dieser Frage hatte ich in den letzten Tagen zu tun und möchte Euch meine Rechercheergebnisse gerne (unverbindlich) mitteilen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar und ersetzt eine solche in keinster Weise. Es handelt sich ausschließlich um einen Erfahrungsbericht in meinem individuellen Fall sowie eine Sammlung möglicher Quellen zur Lösung. Es handelt sich lediglich um meine Meinungsäußerung zu diesem Thema. Es empfiehlt sich unbedingt, Ihren Steuerberater zu kontaktieren!!
Erst einmal als Grundlage die Informationsseite zum Thema von Google, die den (Deutschen) Advertiser allerdings, meiner Meinung nacht, etwas im Stich lässt:
https://support.google.com/adsense/bin/answer.py?hl=de&answer=9909&topi…
Ergänzend ein (aus meiner Sicht sehr guter) Beitrag aus dem Rechnungswesen-Portal:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Ausfuhrlieferungen…
Fazit (mein persönliches):
Als Deutscher Adsense-Kunde empfiehlt es sich (vermutlich) eine Rechnung an Google über den ausgezahlten Betrag zu stellen, welche die eigene UST-ID und die UST-ID von Google enthält. In dieser verweist man auf die getätigte Auszahlung. Die Anschrift von Google + UST-ID + weitere Zahlen zur eindeutigen Zuordnung kann z.B. der Zahlungsbestätigung von Google entnehmen.
Es sollte eine aussagekräftige Beschreibung des entsprechenden Rechnungsposten, am besten mit der Zahlungs-Nummer und den weiteren Angaben aus der Zahlungsbestätigung erfolgen.
Laut der Beschreibung von Google, werden die Einnahmen nach dem Reverse-Charge Verfahren in Irland versteuert (siehe Link oberhalb), sodass die Rechnung zusätzlich einen Hinweis auf "Reverse-Charge" enthalten sollte und (aus meiner Sicht) entsprechend umsatzsteuerfrei verbleibt.
Ich vermute, dass die reine Zahlungsbestätigung dem Finanzamt im Falle einer Prüfung nicht ausreichen würde, habe aber diesbezüglich keine Erfahrung. Ich habe mich damit für meinen Fall in der Recherche an den GoB orientiert und meinen Steuerberater konsultiert.
Ich hoffe, dass Euch diese Tipps helfen die grundsätzliche Problematik zu verstehen und empfehle unbedingt den Kontakt mit Eurem Steuerberater, wenn ihr Google Adsense Einnahmen habt!
Wie ist eure Erfahrung mit Google Adsense? Wie geht ihr damit um und hattet ihr diesbezüglich schon negative oder positive Erfahrungen?
Nachtrag: Einen recht umfassenden Beitrag findet ihr auch bei den Buchhalter-Profis:
http://www.buchhalterprofi.de/blog/google-adsense-und-umsatzsteuer/